Rund ums Stadion:
Der Sicherheitsdienst ist berechtigt eine Personenkontrolle auf dem Stadiongelände durchzuführen. Den Ausweis darf allerdings NUR die Polizei kontrollieren.
Du solltest ein Dokument (Personalausweis, Reisepass) mit dir führen, um zu verhindern, dass du zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache genommen wirst. Es gibt aber keine Ausweispflicht, das heißt, es ist nicht strafbar, kein Ausweisdokument mit sich zu führen.
Während der Feststellung wird der Polizeibeamte die Richtigkeit der Informationen erfragen.
Pflichtangaben sind dabei alle Daten die der Ausweis hergibt: Name und Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Aktuelle Adresse
Staatsangehörigkeit
Familienstand (ledig, verheiratet etc.) Mehr als diese Angaben oder genauere Informationen musst du NICHT angeben! Du musst KEINE Angaben über Telefonnummer, Arbeitgeber, Mitbewohner, Gruppenzugehörigkeit usw. geben, auch wenn dies immer wieder versucht wird!
Mach niemals gegenüber der Polizei Angaben zum Tatvorwurf. Dies darfst und sollst ihr verweigern. Anderenfalls werden diese Aussagen gegen dich verwendet werden. Du musst der Polizei nur die Daten auf deinem Personalausweis mitteilen. Gebt unter keinen Umständen Passwörter von Handys oder Computern raus! Die Polizei wird euch unter Druck setzen, dass sie die Passwortsperre sowieso umgehen können und euch damit locken bei Herausgabe des Passworts eure Handys schneller wieder zurückzubekommen. Die Wahrheit ist, dass sie diese technischen Möglichkeiten nicht haben und auch bei Herausgabe des Passworts werdet ihr eure Handys nicht schneller zurückbekommen. Also cool bleiben und Auskunft verweigern.
Wenn dir eine Straftat vorgeworfen wird, kann dich die Polizei (ohne Angaben von Gründen) bis zum Ablauf des Folgetags festhalten. Danach muss sie dich entlassen oder einem Richter vorführen. WICHTIG: Bei Vorführung vor einem Richter IMMER einen Anwalt kontaktieren. Die Polizei ist verpflichtet euch einen Anwalt herbeizuholen.
Die Polizei muss umgehend deine Eltern informieren. Deine Eltern müssen dich nun abholen. Deine Eltern müssen und sollten keine Angaben gegenüber der Polizei machen (vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht). Vor der Polizei solltest du unter keinen Umständen mit deinen Eltern über den Tatvorwurf sprechen. Sprecht erst darüber, wenn ihr allein seid!
Die Polizei kann dir das Betreten eines bestimmten Bereichs verbieten. Dieses Verbot muss zeitlich und räumlich begrenzt sein. Dieses Verbot kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Allerdings muss ein konkreter Verdacht bestehen, dass du eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen wirst. Ein Platzverweis kann auch als Allgemeinverfügung gegen ganze Gruppen ausgesprochen werden (z.B. durch eine Lautsprecheranlage oder ein Megafon). Du solltest beachten, dass schon ein einfacher Ausruf im Sinne von „Bleibt zurück!“, bereits als Platzverweis gilt. Wenn die Polizei also einen Platzverweis ausspricht und du dich weigerst diesem nachzukommen, indem du den Platz verlässt, besteht die Gefahr, dass du in polizeiliches Gewahrsam genommen wirst.
Grundsätzlich darf die Polizei deine Taschen nicht ohne Grund durchsuchen. Hierbei gelten die Ausnahmen bei Festnahme, bei dem Verdacht einer Straftat oder dem Verdacht des Mitführens gefährlicher Gegenstände. Die Erfahrung zeigt, dass die Polizei diese Ausnahmen sehr weitläufig auslegt. Körperöffnungen dürfen nur von einem Arzt oder Gerichtsmediziner durchsucht werden; und das auch nur unter Angabe eines konkreten Grundes. Lass dir diesen unbedingt mitteilen! Frauen dürfen außerdem nur von Polizistinnen durchsucht werden.
Diese Maßnahme umfasst das Anfertigen von Fotos vom Gesicht und auffälligen Merkmalen (Tattoos, Narben etc.); dafür musst du dich häufig ausziehen. Außerdem werden Abdrücke deiner Finger und Handflächen genommen.
Zuvor hast du allerdings den Anspruch auf rechtliche Beratung von einem Anwalt, was du in jedem Fall wahrnehmen solltest.
Es braucht einen ausreichenden Anfangsverdacht, der die Erforderlichkeit zur Strafverfolgung begründet. Im Regelfall ist eine ED-Behandlung nicht notwendig, wenn du schon einmal einer solchen Maßnahme unterzogen worden bist.
Eine Abgabe einer DNA-Probe muss ein richterlicher Beschluss vorangegangen sein. Gibt es diesen Beschluss nicht, so verweigere diese Maßnahme!
Du musst der polizeilichen Vorladung keine Folge leisten. Du kannst den Termin einfach verstreichen lassen; alternativ kannst du den Termin unter Angabe des Aktenzeichens (steht auf der Vorladung) absagen. Die Absage tätigst du am besten per Brief oder Fax. Du kannst auch telefonisch absagen; am besten nicht mit deinem Handy. Ab jetzt ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bei einer polizeilichen Vorladung als Zeuge kannst und solltest du dem Termin fernbleiben. Eine polizeiliche Vorladung erkennt man daran, dass der Auftrag der Staatsanwaltschaft nicht in der Vorladung angegeben ist.
Neben der Polizei kann euch auch die Staatsanwaltschaft als Zeuge zur Vernehmung bei der Polizei vorladen. Hierbei ist man verpflichtet zu erscheinen. Wenn die Vorladung im Kontext einer Straftat geschieht mit der du im Zusammenhang stehen könntest, solltest du umgehend einen Anwalt kontaktieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass du als Zeuge zur Vernehmung kommst und diese als Beschuldigter verlässt. Wirst du vom Staatsanwalt oder Richter zu einem Gerichtstermin vorgeladen musst du zu diesem erscheinen; anwaltliche Unterstützung ist hierbei immer sinnvoll. Als Zeuge bist du außerdem verpflichtet die Wahrheit zu sagen.