Vorladung durch die Polizei

Du hast Post von der Polizei bekommen? Keine Panik!

Vorweg das Wichtigste:

Wenn die Polizei dir vorwirft eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben und dich zu einer Befragung lädt, bist du nicht verpflichtet dieser Einladung nachzukommen. Auf gut deutsch: Du kannst die Vorladung ignorieren, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.

Unser Tipp:

  1. Ignoriere die Vorladung. Sage den Termin nicht ab, sondern reagiere am besten gar nicht. Auch wenn die Polizei um telefonische Absage oder Terminabstimmung bittet: Ignoriere dies und melde dich nicht bei der Polizei ohne Rücksprache mit deinem Anwalt.
  2. Nimm zügig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dich rechtlich beraten.

Für weitere Fragen melde dich bei uns per E-Mail unter post@fanhilfe1907.de. Gerne helfen wir dir auch bei der Suche nach einem Strafverteidiger.